Unregelmäßigkeiten in der Kursstellung vor Aussetzung
Die DAB Bank schreibt ihren betroffenen Kunden, dass der Kurs um 10:30:53,923 Uhr bei einem Wert von 1.198920 EURCHF ausgesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden bei Reuters und Bloomberg bereits Kurse von unter 1.186000 EURCHF gestellt. Das sind mehr als 0.01292 EURCHF Unterschied! Andere Banken haben zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits Kurse deutlich unterhalb von 1,198920 EURCHF gehandelt. Außerdem hat die DAB Bank ihren EURCHF Kurse 5 Sekunden nicht angepasst. Dies ist in so einer Situation höchst ungewöhnlich, denn am Devisenmarkt wird in Millisekunden gehandelt, andere Banken haben entsprechend ihre Kurse pro Sekunden dutzende Male angepasst. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die DAB Bank kurz vor der Aussetzung Geschäfte zu diesen Kurswerten eingegangen ist, dies wären eindeutige Verlustgeschäfte! Hätte die DAB Bank vor dem Zeitpunkt der Aussetzung die korrekten Kurse gestellt, dann wären die Stop-Orders der Kunden rechtzeitig ausgeführt worden. Die Consorsbank bis heute nicht erklären, wie es zu diesen Kursunterschieden kam.
Pflicht zur Kursstellung
Die Consorsbank behauptet in ihrer Kommunikation mit geschädigten Kunden, dass die DAB Bank den Handel aufgrund von Turbulenz nach dem Fall der EURCHF Untergrenze aussetzen durfte. Dies entbehrt jedoch jeglicher rechtlichen Grundlage. Die DAB Bank war am 15. Januar 2015 durchgehend zur Kursstellung und zur Annahme von An- und Verkaufsorder im EURCHF verpflichtet. Dies ergibt sich klar und deutlich aus den Sonderbedingungen der DAB Bank für Differenzgeschäfte (link). Die Kursstellung musste gemäß Paragraf 12 der Sonderbedingungen nach billigem Ermessen erfolgen, was soviel heisst wie so nah am Referenzmarkt wie möglich. Der Referenzmarkt ist der Interbankenhandel. Gemäß Paragraf 13 der Sonderbedingungen hätte Die DAB Bank den Handel nur aussetzen dürfen, wenn es auch am Referenzmarkt zu einer Aussetzung des Handels gekommen wäre. Dies war nicht der Fall.
Keine Aussetzung des Handels im Interbankenhandel
Im Interbankenhandel wurde durchgehend gehandelt. Dies ergibt sich aus den Kurstabellen von Reuters und Bloomberg. Die DAB Bank selbst bezieht sich in ihrem Handbuch DAB Margin Trader auf Reuters und Bloomberg als die Informationsquellen für die Kursstellung im Interbankenmarkt. Im Handbuch steht unter 1.1.1: "...Es gibt keine offiziellen Marktpreise; die aktuellen gestellten Kurse werden jedoch den führenden Anbietern von Online-Informationssystemen (Reuters, Bloomberg) übermittelt, die diese sofort global zur Verfügung stellen."
DAB Margin Trader Handbuch: Liquidität ist "garantiert"
Die DAB Bank kann sich auch nicht auf mangelnde Liquidität berufen. In ihrem Handbuch "DAB Margin Trader" schreibt sie, dass die Liquidität vom Markt garantiert garantiert wird. Wörtlich steht unter 1.1.1: "Die Liquidität, die Korrektheit und die Sicherheit der Transaktionen werden dabei von den teilnehmenden Parteien, zu denen auch alle führenden internationalen Bankengruppen gehören, garantiert."
Liquidität war vorhanden
Liquidität war auch vorhanden am 15. Januar 2015. Der EURCHF Kurs ist zwar sehr schnell innerhalb von Minuten gesunken, aber er ist nicht etwa schlagartig innerhalb von Sekunden, sondern innerhalb von 10 Minuten langsam auf 1,0000 abgesackt. Während dieser 10 Minuten kam es zu Kursbewegungen nach unten und nach oben. Mehrere Aufwärtsbewegungen des Kurses belegen ein Überwiegen der Käufer zu mehreren Zeitpunkten. Folglich war der Interbankenhandel liquide.
Pflicht zum Schutz des Kunden
Die DAB Bank konnte aus ihren Büchern vor dem 15. Januar 2015 ersehen, dass sehr viele Kunden long im EURCHF investiert waren und viele Stop Loss Order knapp unter 1,20000 EURCHF angesiedelt waren. Sie hätte sich daher gegen einen Fall der Untergrenze absichern müssen, um ihre Kunden zu schützen. Andere Banken sind so verfahren.
Aufklärungspflicht über die Risiken verletzt
Selbst wenn man zu dem Schluss käme, dass die obigen Gründe eine Aussetzung des Handels nicht verbieten, so wurden betroffene Kunden von der DAB Bank im Vorhinein über viele wichtige Risiken nicht oder falsch aufgeklärt. Die DAB Bank hat nicht darüber aufgeklärt, dass ihr eigener EURCHF Kurs weit von den Kursen anderer Banken entfernt liegen kann und dadurch der Schutzmechanismus Stop-Order gar nicht zum Tragen kommt. Die DAB Bank hat nicht darüber aufgeklärt, dass sie nach eigenem Gutdünken den Handel aussetzen kann. Die DAB Bank hat nicht darüber aufgeklärt, dass sie als Handelspartner der Kunden von dessen Verlusten profitiert und sich damit in erheblichen Interessenskonflikten befindet, insbesondere wenn sie selbst den Kurs festlegt!
Möglicher versuchter Betrug
Da die Rechtslage gemäß der AGB der DAB Bank ziemlich eindeutig ist, könnte das geltend machen von nicht bestehenden Forderungen den Tatbestand des Betrugs erfüllen.
Weitere Geschädigte der DAB Bank
Die Falschaufklärung der DAB Bank betrifft übrigens nicht nur Geschäfte im Zusammenhang mit EURCHF am 15. Januar 2015, sondern allgemein alle CFD bzw. Forex Geschäfte mit der DAB Bank. Die durch das Landgericht Heidelberg beanstandeten Punkte betreffen dabei nicht die Nachschusspflicht. Es ist also davon auszugehen, dass sich alle Kunden die Verluste mit CFD bzw. Forex Geschäften erlitten haben, ebenfalls darauf berufen können!
Sie sollten auf keinen Fall zum jetzigen Zeitpunkt den negativen Saldo auf Ihrem Konto ausgleichen. Sie sollten gegenüber der DAB Bank auf einer Abrechnung des EUR/CHF Geschäfts zu einem Kurs in der Nähe Ihrer Stop Loss Order bestehen. Fordern Sie die DAB Bank auf, ihren Saldo so anzupassen, als ob sie korrekt ausgestoppt wurden. Um Ihre Forderung gegen die DAB Bank geltend zu machen, sollten Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:
Die DAB Bank schreibt ihren betroffenen Kunden, dass der Kurs um 10:30:53,923 Uhr bei einem Wert von 1.198920 EURCHF ausgesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden bei Reuters und Bloomberg bereits Kurse von unter 1.186000 EURCHF gestellt. Das sind mehr als 0.01292 EURCHF Unterschied! Andere Banken haben zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits Kurse deutlich unterhalb von 1,198920 EURCHF gehandelt. Außerdem hat die DAB Bank ihren EURCHF Kurse 5 Sekunden nicht angepasst. Dies ist in so einer Situation höchst ungewöhnlich, denn am Devisenmarkt wird in Millisekunden gehandelt, andere Banken haben entsprechend ihre Kurse pro Sekunden dutzende Male angepasst. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die DAB Bank kurz vor der Aussetzung Geschäfte zu diesen Kurswerten eingegangen ist, dies wären eindeutige Verlustgeschäfte! Hätte die DAB Bank vor dem Zeitpunkt der Aussetzung die korrekten Kurse gestellt, dann wären die Stop-Orders der Kunden rechtzeitig ausgeführt worden. Die Consorsbank bis heute nicht erklären, wie es zu diesen Kursunterschieden kam.
Pflicht zur Kursstellung
Die Consorsbank behauptet in ihrer Kommunikation mit geschädigten Kunden, dass die DAB Bank den Handel aufgrund von Turbulenz nach dem Fall der EURCHF Untergrenze aussetzen durfte. Dies entbehrt jedoch jeglicher rechtlichen Grundlage. Die DAB Bank war am 15. Januar 2015 durchgehend zur Kursstellung und zur Annahme von An- und Verkaufsorder im EURCHF verpflichtet. Dies ergibt sich klar und deutlich aus den Sonderbedingungen der DAB Bank für Differenzgeschäfte (link). Die Kursstellung musste gemäß Paragraf 12 der Sonderbedingungen nach billigem Ermessen erfolgen, was soviel heisst wie so nah am Referenzmarkt wie möglich. Der Referenzmarkt ist der Interbankenhandel. Gemäß Paragraf 13 der Sonderbedingungen hätte Die DAB Bank den Handel nur aussetzen dürfen, wenn es auch am Referenzmarkt zu einer Aussetzung des Handels gekommen wäre. Dies war nicht der Fall.
Keine Aussetzung des Handels im Interbankenhandel
Im Interbankenhandel wurde durchgehend gehandelt. Dies ergibt sich aus den Kurstabellen von Reuters und Bloomberg. Die DAB Bank selbst bezieht sich in ihrem Handbuch DAB Margin Trader auf Reuters und Bloomberg als die Informationsquellen für die Kursstellung im Interbankenmarkt. Im Handbuch steht unter 1.1.1: "...Es gibt keine offiziellen Marktpreise; die aktuellen gestellten Kurse werden jedoch den führenden Anbietern von Online-Informationssystemen (Reuters, Bloomberg) übermittelt, die diese sofort global zur Verfügung stellen."
DAB Margin Trader Handbuch: Liquidität ist "garantiert"
Die DAB Bank kann sich auch nicht auf mangelnde Liquidität berufen. In ihrem Handbuch "DAB Margin Trader" schreibt sie, dass die Liquidität vom Markt garantiert garantiert wird. Wörtlich steht unter 1.1.1: "Die Liquidität, die Korrektheit und die Sicherheit der Transaktionen werden dabei von den teilnehmenden Parteien, zu denen auch alle führenden internationalen Bankengruppen gehören, garantiert."
Liquidität war vorhanden
Liquidität war auch vorhanden am 15. Januar 2015. Der EURCHF Kurs ist zwar sehr schnell innerhalb von Minuten gesunken, aber er ist nicht etwa schlagartig innerhalb von Sekunden, sondern innerhalb von 10 Minuten langsam auf 1,0000 abgesackt. Während dieser 10 Minuten kam es zu Kursbewegungen nach unten und nach oben. Mehrere Aufwärtsbewegungen des Kurses belegen ein Überwiegen der Käufer zu mehreren Zeitpunkten. Folglich war der Interbankenhandel liquide.
Pflicht zum Schutz des Kunden
Die DAB Bank konnte aus ihren Büchern vor dem 15. Januar 2015 ersehen, dass sehr viele Kunden long im EURCHF investiert waren und viele Stop Loss Order knapp unter 1,20000 EURCHF angesiedelt waren. Sie hätte sich daher gegen einen Fall der Untergrenze absichern müssen, um ihre Kunden zu schützen. Andere Banken sind so verfahren.
Aufklärungspflicht über die Risiken verletzt
Selbst wenn man zu dem Schluss käme, dass die obigen Gründe eine Aussetzung des Handels nicht verbieten, so wurden betroffene Kunden von der DAB Bank im Vorhinein über viele wichtige Risiken nicht oder falsch aufgeklärt. Die DAB Bank hat nicht darüber aufgeklärt, dass ihr eigener EURCHF Kurs weit von den Kursen anderer Banken entfernt liegen kann und dadurch der Schutzmechanismus Stop-Order gar nicht zum Tragen kommt. Die DAB Bank hat nicht darüber aufgeklärt, dass sie nach eigenem Gutdünken den Handel aussetzen kann. Die DAB Bank hat nicht darüber aufgeklärt, dass sie als Handelspartner der Kunden von dessen Verlusten profitiert und sich damit in erheblichen Interessenskonflikten befindet, insbesondere wenn sie selbst den Kurs festlegt!
Möglicher versuchter Betrug
Da die Rechtslage gemäß der AGB der DAB Bank ziemlich eindeutig ist, könnte das geltend machen von nicht bestehenden Forderungen den Tatbestand des Betrugs erfüllen.
Weitere Geschädigte der DAB Bank
Die Falschaufklärung der DAB Bank betrifft übrigens nicht nur Geschäfte im Zusammenhang mit EURCHF am 15. Januar 2015, sondern allgemein alle CFD bzw. Forex Geschäfte mit der DAB Bank. Die durch das Landgericht Heidelberg beanstandeten Punkte betreffen dabei nicht die Nachschusspflicht. Es ist also davon auszugehen, dass sich alle Kunden die Verluste mit CFD bzw. Forex Geschäften erlitten haben, ebenfalls darauf berufen können!
Sie sollten auf keinen Fall zum jetzigen Zeitpunkt den negativen Saldo auf Ihrem Konto ausgleichen. Sie sollten gegenüber der DAB Bank auf einer Abrechnung des EUR/CHF Geschäfts zu einem Kurs in der Nähe Ihrer Stop Loss Order bestehen. Fordern Sie die DAB Bank auf, ihren Saldo so anzupassen, als ob sie korrekt ausgestoppt wurden. Um Ihre Forderung gegen die DAB Bank geltend zu machen, sollten Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:
Rechtlicher Hinweis:
Der auf dieser Homepage publizierte Text spiegelt lediglich die Ansicht der Verfasser wieder und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die Verfasser übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführungen.
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