Am 15. Januar 2015 entschied die Schweizer Nationalbank die EURCHF Kursuntergrenze aufzuheben. Dadurch sank der EURCHF Kurs innerhalb von 10 Minuten auf unter 1,00000 EURCHF. Viele Kunden hatten einen steigenden EURCHF Kurs erwartet und auf die Absicherung durch die „automatische Stop-Order“ der DAB Bank vertraut. Die DAB Bank hat jedoch den durch sie selbst gestellten EURCHF Kurs mehr als 5 Sekunden nicht nach unten angepasst. Die Stop-Orders wurde daher zunächst überhaupt nicht ausgelöst. Schließlich hat die Bank den Handel ausgesetzt. Die Stop-Loss Order wurden erst nach 30 Minuten ausgelöst, auf einem viel niedrigeren Kursniveau um die 1,00000 EURCHF. Dies führte bei vielen Kunden der DAB Bank zu erheblichen Verlusten und zu negativen Salden, die die DAB Bank nunmehr geltend macht. Die Verluste betragen teilweise mehr als das 10-fache des eingesetzten Kapitals. Einige Kunden der DAB Bank bangen nun um ihre wirtschaftliche Existenz.
Die DAB Bank wurde zwischenzeitlich durch die Consorsbank aufgekauft und wird nun nicht mehr als DAB Bank fortgeführt. Daher ist im Weiteren nur noch von Consorsbank die Rede.
Die Consorsbank verklagt ihre Kunden inzwischen. Ein erstes Urteil erging bereits. Das Landgericht Heidelberg hat zugunsten des Kunden geurteilt. In einem anderen Verfahren hat der Ombudsmann ebenfalls zugunsten des Kunden und gegen die Consorsbank geurteilt. Es sind keine Urteile zu Gunsten der Consorsbank bekannt. Es ist nicht bekannt, dass andere deutsche Banken ihre Kunden ebenfalls verklagen. International ist die Situation ähnlich. Praktisch alle Banken haben Verluste ihrer Kunden entweder von vornherein vermieden, sich kulant gezeigt oder gütlich geeinigt. Die wenigen Verfahren die bekannt wurden (z.B. Ombudsmann in England und Neuseeland) gingen jeweils zugunsten der Kunden aus.
Das Vorgehen der Consorsbank überrascht insbesondere daher, da die DAB Bank damals offenkundig in vielen Punkten falsch und unvollständig aufgeklärt hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Bank das Produkt damals selbst nicht verstanden hat. Die Risikoerläuterungen und Produktbeschreibungen anderer Banken sind dazu im Vergleich deutlich seriöser. Bislang konnte die Consorsbank vor Gericht keinerlei belastbare Argumentation vortragen, es macht geradezu den Anschein, als ob die Bank versucht ihre Kunden durch langwierige Gerichtsverfahren mürbe zu machen.
Aufgrund der klaren Rechtslage, grenzt die Aufforderung zum Ausgleich von negativen Salden gegenüber Kunden an versuchten Betrug. Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen und rechtlichen Rat einholen! Wehren Sie sich mit allen Mitteln!
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